Das Thema “Egelseestraße” ist eines der schwierigsten in der Diskussion um die Donaustaufer Ortsentwicklung. Es zeigt, dass sich Fehler zu Beginn einer Bauleitplanung später nicht mehr korrigieren lassen und eine ablehnende Positionierung gegenüber einem weitgehend realisierten Baugebiet nicht ohne weiteres möglich ist, ohne den gerade neu eingezogenen Bewohnern oder Eigentümern eventuell Unrecht zu tun. Denn diese sind ebenso ein Teil der Donaustaufer Bevölkerung wie die Kritiker der neuen Siedlung und haben wie jene natürlich das Recht auf eine selbstbestimmte und von außen unkommentierte Wahl ihrer Wohnform. Wie also umgehen mit der dennoch dringend zu beantwortenden Frage, ob dieses Maß der Verdichtung der richtige Weg für Donaustauf ist? Die Kritik an der “Egelseestraße” darf weder zu einer Kritik an den Eigentümern der Häuser und Wohnungen werden, noch darf es durch negative Zuschreibungen (Stichwort: “Ghetto”) zu einer sozialen Abwertung der Bewohner kommen. Eine Kritik am Baugebiet “Egelseestraße” ist immer an die Urheber der zugrunde liegenden Bauleitplanung zu richten. Nur diese, namentlich die Marktgemeinde Donaustauf, das Landratsamt Regensburg, das beauftragte Planungsbüro und der Bauträger tragen Verantwortung für das Ergebnis!
Schon kurz nach dem Spatenstich für das Baugebiet “Egelseestraße” kam es zu ersten Irritationen: Die auffällig hohe Lage der Kanaldeckel deutete schon damals für aufmerksame Beobachter darauf hin, dass das Niveau der zukünftigen Bürgermeister-Meindl-Straße deutlich über dem der nördlich angrenzenden Heinrichstraße liegen würde. Von der dann tatsächlich vorgenommenen Auffüllung des ganzen Geländes wurden die umliegenden Anwohner völlig überrascht und auch die Mitglieder des Donaustaufer Marktgemeinderates waren größtenteils der irrigen Annahme, dass mit der in Aussicht gestellten Höhengleichheit von alter Heinrichstraße zu neuer BM-Meindl-Straße das Straßenniveau gemeint gewesen sei. Stattdessen bezog sich die Aussage der Projektentwickler zur Niveaugleichheit auf die Höhe der Erdgeschosse. Da diese bei den Häusern in der Heinrichstraße mindestens drei Stufen über Straßenniveau liegen, rutschte die Basislinie der Bebauung in der Egelseestraße entsprechend um mindestens einen Meter nach oben. Planerischer Grund für diese Anhebung des Neubaugebietes war offensichtlich der Entschluss, die Entwässerung der BM-Meindl-Straße an den bestehenden Kanal in der Baronstraße anzuschließen. Die negativen Folgen dieser Höherlegung des neuen Baugebietes bekommen nun hauptsächlich die Bewohner der südlichen Häuser der Heinrichstraße zu spüren: Die Gärten und auch die Räume in den Erdgeschossen werden durch die wesentlich höher liegenden Neubauten in der BM-Meindl-Straße stark verschattet. Wo sich vorher an den südlichen Grundstücksgrenzen höhengleich Felder anschlossen erhebt sich jetzt ein teils mannshoher Erdwall.
Diese fehlende Rücksichtnahme auf bestehende Strukturen ist auch in anderen Zusammenhängen zu konstatieren. Fragwürdig wirkt die folgende Passage aus den Bemerkungen zu den Planungszielen für das Baugebiet: “Auf das Landschafts- und Ortsbild wirkt die Umsetzung des Bebauungsplans neutral, da die Ortsrandlage keine störende visuelle Fernwirkung hat.” Wer von Tegernheim kommend die immer noch weiter wachsende Bebauung an der BM-Meindl-Straße in den Blick nimmt, wird eventuell zu einer ganz anderen Einschätzung kommen. Gerade aus dieser Perspektive wird klar, welch großen Sprung im Maßstab der Bebauung die Egelseestraße bedeutet und welche Gefahr sie für die Geschlossenheit und die Charakteristik des Ortsbildes darstellt.
Nicht zu unterschätzen ist auch die Wirkung des Baugebietes Egelseestraße als Präzedenzfall für nachfolgende Bauvorhaben. Ein Hochschaukeln der Baumassenzahlen ist gerade mit Hinblick auf den Bebauungsplan in der Bayerwaldstraße eine durchaus realistische Gefahr. Schon in anderen Ortsteilen gerät die Gemeinde aufgrund früherer Fehlentscheidungen hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten regelmäßig unter starken Genehmigungsdruck. Eine zukünftig restriktivere Genehmigungspraxis des Marktrates ist vor diesem Hintergrund zwingend geboten, soll Donaustauf nicht in kürzester Zeit sein ländliches Gepräge und sein bislang noch weitgehend intaktes Ortsbild verlieren.
In Zukunft bei beantragten Bauvorhaben wieder zurück auf ein ortsverträglicheres Maß zu gehen wird bestimmt kein einfacher Weg – Er sollte aber im Interesse der Donaustaufer Bevölkerung baldmöglichst eingeschlagen werden!